- Duldungsschuldner
- ist, wer die Zwangsvollstreckung in von ihm verwaltetes Vermögen hinnehmen muss. Der D. hat somit die Stellung eines ⇡ Vollstreckungsschuldners und nicht die eines ⇡ Haftungsschuldners.- Vgl. auch ⇡ Duldungspflicht.
Lexikon der Economics. 2013.